Was zahlt die deutsche Pflegekasse in Spanien & Co.?
Der Ruhestand unter Palmen ist für viele Senioren ein gewohnter Traum. Doch was passiert, wenn im Alter die Gesundheit nachlässt und Pflegebedürftigkeit eintritt? Überweisen deutsche Pflegekassen das Geld auch nach Spanien, Südamerika oder Asien?
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Das deutsche Sozialrecht unterscheidet sehr strikt zwischen dem EU-Ausland (wie Spanien, Italien oder Griechenland) und Staaten außerhalb Europas.
In diesem Beitrag erfahren Sie mit konkreten Zahlen und Regeln, worauf Auswanderer und Überwinterer achten müssen, um keine bösen Überraschungen bei den Pflegeleistungen zu erleben.
1. Pflege in Spanien und der EU: Das steht Ihnen zu
Wer als deutscher Rentner gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist (KVDR) und seinen Hauptwohnsitz in ein EU-Land, ein EWR-Land oder die Schweiz verlegt, behält wichtige Ansprüche – allerdings mit klaren Grenzen.
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Das Pflegegeld wird voll gezahlt: Wenn Sie von Angehörigen oder selbst organisierten Pflegekräften gepflegt werden, überweist die deutsche Pflegekasse das monatliche Pflegegeld (Pflegegrad 2 bis 5) in voller Höhe auf Ihr Konto im Ausland.
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Keine deutschen Pflegesachleistungen: Deutsche Pflegedienste können nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Rechnungen spanischer Pflegedienste werden von Deutschland nicht erstattet.
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Sachleistungen über das System vor Ort (Formular S1): Über das Registrierungsformular S1 erhalten Sie Zugang zum lokalen Gesundheitssystem (z. B. Seguridad Social in Spanien). Dadurch können Sie lokale Pflege-Sachleistungen nach spanischem Recht in Anspruch nehmen.
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Wichtig – Kein Doppelleistungsbezug: Beziehen Sie Pflege-Sachleistungen im Auslandsstaat, ruht das deutsche Pflegegeld ganz oder teilweise.
2. Außereuropäisches Ausland: Wenn der Anspruch ruht
Wer seinen Lebensabend außerhalb der EU oder des EWR verbringt (z. B. in Thailand, den USA, der Türkei oder der Dominikanischen Republik), trifft auf eine harte gesetzliche Regelung (§ 34 SGB XI):
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Kompletter Leistungsstopp bei Auswanderung: Verlegen Sie Ihren festen Wohnsitz dauerhaft in ein Drittland, ruht der Anspruch auf alle Pflegeleistungen vollständig. Es gibt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen.
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Sonderregel für Urlauber & Überwinterer: Hält man sich lediglich vorübergehend (bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr) im außereuropäischen Ausland auf, läuft die Auszahlung des Pflegegeldes weiter. Ab der siebten Woche wird die Zahlung eingestellt.
Übersicht: Pflegeleistungen im Ausland auf einen Blick
Tabelle: Deutsche Pflegekasse im Auslands-Vergleich
Ansprüche für gesetzlich pflegeversicherte Rentner mit Wohnsitz im Ausland:
| Leistung der Pflegekasse | EU / EWR / Spanien | Außereuropäisches Ausland |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Geldleistung) | JA (wird voll ausgezahlt) | NEIN (nur max. 6 Wochen/Jahr) |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | NEIN (nur über span. System via S1) | NEIN |
| Entlastungsbetrag (125 €) | NEIN (Verfällt im Ausland) | NEIN |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | NEIN (In der Regel gestrichen) | NEIN |
| Wohnumfeldverbesserung (Umbau) | NEIN | NEIN |
Welche Zusatzleistungen im Ausland verfallen
Viele Senioren verlassen sich auf Erstattungen für kleine Alltagshelfer. Wer nach Spanien zieht, muss wissen, dass folgende Zusatzbudgets aus Deutschland nicht ins Ausland mitgenommen werden können:
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Der Entlastungsbetrag (125 € / Monat): Dieser ist strikt an zertifizierte Angebote in Deutschland gebunden.
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Zuschüsse für barrierefreie Umbauten: Der Zuschuss von bis zu 4.000 € für Badezimmerumbauten gilt nur für Wohnsitzsitze innerhalb Deutschlands.
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 € / Monat): Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe werden nicht ins Ausland geliefert oder erstattet.
Fazit & Empfehlung: Vorausschauend planen
Ein Ruhestand in Spanien ist trotz Einschränkungen bei Sachleistungen finanziell gut machbar, da das reine Pflegegeld zuverlässig auf ein Konto im europäischen Ausland überwiesen wird. Wer allerdings außerhalb Europas auswandern möchte, sollte private Vorsorgemodelle oder Zusatzversicherungen prüfen, um im Pflegefall nicht ohne finanzielle Mittel dazustehen.
🛡️ Wichtige Absicherung außerhalb der EU
Da die deutsche gesetzliche Pflegekasse außerhalb von EU und EWR keine Leistungen erbringt, ist eine private Vorsorge für Auswanderer unerlässlich, um im Pflegefall finanziell geschützt zu sein.
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