Von Pflegegeld bis Pflegesachleistung: Welches Geld dir und deinen Angehörigen zusteht!
Pflegegrade finanzielle Hilfe: Wenn Pflegebedürftigkeit zum Thema wird, dreht sich alles um eine zentrale Frage: Welche Unterstützung bekommt meine Familie von der Pflegekasse?
Seit der Pflegereform gibt es in Deutschland fünf sogenannte Pflegegrade. Sie lösen die alten Pflegestufen ab und richten sich danach, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fällt die finanzielle Hilfe aus.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Einstufung funktioniert und mit welchen Beträgen du monatlich rechnen kannst.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt? (Das Punktesystem)
Ob Pflegegrad 1 oder 5 – die Entscheidung trifft die Pflegekasse auf Basis eines Punktesystems. Der Gutachter prüft während des Hausbesuchs sechs verschiedene Lebensbereiche (Mobilität, geistige Fähigkeiten, Alltagsorganisation etc.) Aus den einzelnen Punkten ergibt sich am Ende ein Gesamtwert zwischen 0 und 100:
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Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistung: Der wichtige Unterschied
Wenn Angehörige das Thema Leistungen recherchieren, stoßen sie schnell auf zwei Fachbegriffe:
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Das Pflegegeld: Das Geld wird direkt an den Pflegebedürftigen auf das Konto überwiesen. Es steht zur freien Verfügung, um Angehörigen, Freunden oder Nachbarn ein Dankeschön für die häusliche Pflege zu zahlen.
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Die Pflegesachleistung: Dieses Budget überweist die Pflegekasse direkt an einen professionellen ambulanten Pflegedienst.
Tipp (Die Kombinationsleistung): Du musst dich nicht starr für eines von beiden entscheiden! Du kannst z. B. 50 % des Pflegedienstes nutzen und bekommst die restlichen 50 % des Pflegegeldes ausbezahlt.
Die finanzielle Hilfe im Überblick
Hier siehst du, welche monatlichen Beträge bei häuslicher Pflege von der Kasse getragen werden:
| Pflegegrad | Pflegegeld (häusliche Pflege) | Pflegesachleistung (Pflegedienst) |
| Pflegegrad 1 | (kein Anspruch) | (kein Anspruch) |
| Pflegegrad 2 | 347 € / Monat | bis zu 796 € / Monat |
| Pflegegrad 3 | 599 € / Monat | bis zu 1.497 € / Monat |
| Pflegegrad 4 | 800 € / Monat | bis zu 1.859 € / Monat |
| Pflegegrad 5 | 990 € / Monat | bis zu 2.299 € / Monat |
Versteckte Extras: Diese Zuschüsse stehen jedem zu!
Nebe dem reinen Pflegegeld gibt es finanzielle Hilfen, die überraschend viele Familien einfach verschenken:
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Der Entlastungsbetrag (131 € monatlich): Steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Das Geld kann für Putzhilfen, Einkaufsdienste oder Betreuungsgruppen genutzt werden.
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € monatlich): Für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Kasse monatlich bis zu 42 €.
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Wohnumfeldverbesserung (bis zu 4.180 €): Einmaliger Zuschuss für barrierefreie Umbauten, z. B. den Umbau einer Badewanne zur begehbaren Dusche oder Treppenlifte.
Fazit: Lass kein Geld liegen
Die Pflegeversicherung zahlt nicht rückwirkend für vergangene Monate – sie greift erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Stelle den Antrag im Zweifel lieber heute als morgen!
Wenn du wissen möchtest, wie du dich optimal auf den Hausbesuch des Gutachters vorbereitest, lies auch unseren Ratgeber: Pflegegrad beantragen: 5 häufige Fehler im Gutachten
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