Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit oder ein medizinischer Eingriff: Niemand befasst sich gerne mit der Vorstellung, einmal nicht mehr selbst über die eigene Behandlung entscheiden zu können. Doch genau für solche Situationen ist es entscheidend, rechtzeitig vorzusorgen.
Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass Ehepartner oder eigene Kinder im medizinischen Notfall automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Das ist gesetzlich jedoch nur sehr eingeschränkt der Fall.
Wer sicherstellen möchte, dass der eigene Wille respektiert wird und Angehörige im Ernstfall rechtlich handlungsfähig sind, braucht zwei zentrale Dokumente: die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.
Die zwei wichtigsten Bausteine Ihrer Vorsorge:
1. Die Vorsorgevollmacht: Wer darf für Sie sprechen?
Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Namen handeln dürfen, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Dies betrifft nicht nur medizinische Fragen, sondern auch:
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Behörenangelegenheiten und Post,
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Bankgeschäfte und laufende Verträge,
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Wohnungs- oder Pflegefragen.
Wichtig: Wählen Sie nur Personen aus, denen Sie zu 100 % vertrauen, da eine Vollmacht im Ernstfall sofortige Handlungsbefugnis erteilt.
2. Die Patientenverfügung: Wie möchten Sie behandelt werden?
In der Patientenverfügung halten Sie Ihre ganz konkreten Wünsche für medizinische Notsituationen fest. Hier legen Sie fest, welche lebensverlängernden Maßnahmen, Schmerztherapien oder künstliche Ernährungen Sie in bestimmten Stadien wünschen – und welche Sie ausdrücklich ablehnen.
Sie entlasten damit Ihre Angehörigen von der schweren Last, im Ernstfall mutmaßen zu müssen, was Sie gewollt hätten.
3 einfache Tipps für die rechtssichere Umsetzung:
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Formulierungen so konkret wie möglich: Vermeiden Sie schwammige Aussagen wie „Ich möchte nicht an Apparaten hängen“. Nutzen Sie stattdessen die kostenlos bereitgestellten Formulierungshilfen und Textbausteine des Justizministeriums.
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Regelmäßig bestätigen: Lesen Sie Ihre Unterlagen alle zwei bis drei Jahre durch und unterschreiben Sie diese erneut mit aktuellem Datum. Das zeigt Notärzten und Gerichten, dass dies nach wie vor Ihr aktueller Wille ist.
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Interner Verweis: Bewahren Sie den Hinweis auf diese Dokumente am besten direkt in Ihrer Notfallmappe auf.
📌 Lese-Tipp: Welche Unterlagen Sie neben Vollmacht und Verfügung griffsicher aufbewahren sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag Die Notfall-Mappe: Welche Dokumente im Ernstfall sofort griffbereit sein müssen.
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