Pflege auf den Kanaren: Anspruch & Unterschiede zu Deutschland

Älteres Ehepaar sitzt auf einer Bank am Meer/ Pflege auf den Kanaren Residenten

Was deutsche Residenten in Spanien von der Pflegekasse erwarten können – und was nicht!

Sonne, mildes Klima und Lebensqualität: Viele Deutsche verbringen ihren Ruhestand auf den Kanaren. Doch was passiert, wenn man im Alter oder nach einer Krankheit auf Pflege angewiesen ist?

Die Pflege Systeme in Deutschland und Spanien unterscheiden sich grundlegend. Zudem hängt dein Anspruch ganz entscheidend davon ab, wie und wo du kranken- bzw. pflegeversichert bist.

In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Unterschiede und zeigen dir exakt, welche finanziellen Hilfen deutschen Residenten auf den Kanaren zustehen.

1. Das Grundprinzip: Deutschland vs. Spanien im Vergleich

  • In Deutschland: Die Pflegeversicherung ist eine eigene, eigenständige Pflichtversicherung (SGB XI). Es gibt feste Geld- und Sachleistungen (z. B. Pflegegeld, Pflegedienste, Tagespflege, Umbauzuschüsse), die je nach Pflegegrad ausgezahlt werden.

  • In Spanien: Es gibt keine eigenständige Pflegeversicherung wie in Deutschland. Pflegeleistungen fallen unter das spanische System der Abhängigkeit (Ley de Dependencia). Das spanische System setzt stark auf die Familie oder staatliche Heimplätze/Sozialdienste – direkte Geldleistungen an Pflegebedürftige sind eher gering und an strenge Einkommensgrenzen gekoppelt.

2. Fall A: Du bist NUR bei der spanischen Seguridad Social versichert

Wenn du deinen Wohnsitz komplett nach Spanien verlegt hast und ausschließlich über das spanische System (Seguridad Social) versichert bist (z. B. weil du in Spanien gearbeitet hast oder keine deutsche Rente beziehst):

  • Kein Anspruch auf deutsches Pflegegeld: Du hast keinerlei Ansprüche an die deutsche Pflegekasse.

  • Anspruch in Spanien (Ley de Dependencia): Du musst den Antrag auf Pflegebedürftigkeit über das spanische Sozialamt (Servicios Sociales) deiner Gemeinde auf den Kanaren stellen.

  • Das Verfahren: Ein spanischer Gutachter besucht dich zu Hause. Bei Anerkennung gibt es meist Unterstützung durch kommunale Pflegedienste (Ayuda a Domicilio) oder Plätze in Altenwohnheimen. Die bürokratischen Mühlen mahlen hier allerdings oft sehr langsam.

3. Fall B: Du bist deutscher Rentner auf den Kanaren (mit S1-Formular / deutsche Pflegekasse)

Das ist der häufigste Fall: Du beziehst eine deutsche Rente, lebst als Resident auf den Kanaren und bist über das Formular S1 (früher E-121) im spanischen Gesundheitssystem registriert. Damit bleibst du weiterhin Mitglied der deutschen Pflegeversicherung!

Hier gilt das europäische Recht (EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit):

A) Das Pflegegeld wird nach Spanien überwiesen!

  • Ja, du hast Anspruch auf deutsches Pflegegeld! Wenn du von Angehörigen, Freunden oder privaten Hilfskräften gepflegt wirst, überweist dir deine deutsche Pflegekasse das Pflegegeld 1:1 auf dein spanisches (oder deutsches) Bankkonto.

  • Die Beträge (Export von Geldleistungen):

    • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (nur Beratung)

    • Pflegegrad 2: 347 € / Monat

    • Pflegegrad 3: 599 € / Monat

    • Pflegegrad 4: 800 € / Monat

    • Pflegegrad 5: 990 € / Monat

B) Worauf du im Ausland VERZICHTEN musst (Keine Sachleistungen!)

Das EU-Recht unterscheidet streng zwischen Geld- und Sachleistungen. Pflegesachleistungen werden nicht ins Ausland exportiert. Das bedeutet:

  • Keine Übernahme von privaten Pflegediensten: Wenn du auf den Kanaren einen privaten, deutschsprachigen Pflegedienst beauftragst, zahlt die deutsche Kasse diesen nicht als Sachleistung (bis zu 1.859 €), sondern du musst ihn selbst vom ausbezahlten Pflegegeld finanzieren.

  • Kein Entlastungsbetrag (131 €): Kann im Ausland nicht abgerechnet werden.

  • Keine Wohnumfeldverbesserung (4.180 €): Zuschüsse für Badumbauten auf den Kanaren werden in der Regel abgelehnt.

4. Wie sieht das Verfahren für deutsche Residenten aus?

Viele Rentner befürchten, für ein MDK-Gutachten nach Deutschland reisen zu müssen. Das ist nicht nötig!

  1. Antrag stellen: Du stellst den Antrag auf Erstantragstellung oder Höherstufung direkt bei deiner deutschen Pflegekasse (schriftlich per E-Mail/Fax).

  2. Medizinische Unterlagen einreichen: Da der Medizinische Dienst (MD) meist keinen Gutachter auf die Kanaren schickt, erfolgt die Begutachtung fast immer nach Aktenlage. Auf manchen Insel wie La Palma gibt es inzwischen eine Gutachterin.

  3. Wichtig: Du musst aktuelle Facharztberichte, Befunde und eine deutsche Übersetzung (oder einen ausführlichen Befundbericht deines deutschsprachigen Arztes auf den Kanaren) einreichen.

  4. Pflegetagebuch mitschicken: Dokumentiere genau wie in Deutschland über 14 Tage hinweg, wo du im Alltag Hilfe benötigst.

Fazit & Zusammenfassung

Wer als deutscher Rentner mit S1-Formular auf den Kanaren lebt, muss nicht auf die Unterstützung der deutschen Pflegekasse verzichten: Das reine Pflegegeld steht dir in voller Höhe zu und wird pünktlich nach Spanien überwiesen.

Allerdings musst du Pflegedienste oder Sachleistungen vor Ort selbst organisieren und aus dem Pflegegeld finanzieren. Eine gute Vorbereitung der medizinischen Unterlagen für die deutsche Kasse ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Damit bei deinem Antrag nichts schiefgeht und du genau weißt, welche Vorbereitungen nötig sind, lies auch meine passenden Beiträge:

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Über Manfred Betzwieser 31 Artikel
Autor und Initiator von "Sicher im Ruhestand". Nach vielen aktiven Berufs- und Lebensjahren teile ich hier praxisnahe Ratgeber, fundierte Checklisten und persönliche Inspirationen für einen aktiven, geschützten und selbst bestimmten Ruhestand. Dir gefallen meine Beiträge? Erspare deinen Freunden das digitale Chaos und teile meine Artikel auf WhatsApp oder Facebook!

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